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Beschlossen in der Sitzung des Kreisvorstands am 12. Mai 2005.

 
Zusatzbestimmungen und Informationen
zum Kreiskönigsschießen
 
Es wird aus gegebener Veranlassung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf die Inhaber der Kreismajestätenwürden keine wie auch immer gearteten finanziellen Belastungen zukommen!!!

Verwendung der Einnahmen und Abrechnung:

Sämtliche Einnahmen aus dem Kreiskönigsschießen fließen dem Kreisschützenverband Ostholstein zu. Aus diesen Einnahmen sind die Kosten für die Standbenutzung beim ausrichtenden Verein, für Scheiben und Munition sowie die Ausgaben für die Königs- und Gefolgeorden sowie die Blumengebinde zu bestreiten. Es ist eine Kostenneutralität der Veranstaltungen Kreiskönigsschießen/Kreiskönigsproklamation anzustreben. Die Abrechnung der Veranstaltungen erfolgt über den Schatzmeister des Kreisschützenverbandes Ostholstein.

Bis auf weiteres erhält der ausrichtende Verein für seine Aufwendungen gemäß beschlossenem Konzept der Arbeitsgruppe „Kreiskönigsschießen” pauschal € 3,00 pro Teilnehmer.
 
Heinrich Möller
1.Vorsitzender
Ute Barths
2. Vorsitzende

 

29.03.2024 11:05

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