Grundlagen

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Kreismeisterschaften
des Kreisschützenverbandes Ostholtein
Ausschreibung

Stand 03.10.2016

1.
Wettbewerbe:
Siehe aktuelle Ausschreibung des Deutschen Schützenbundes (DSB),
sowie die einzelnen Tabellen der Wettbewerbe.
2.
Andere zusätzliche Wettbewerbe:
siehe gesonderte Ausschreibungen des NDSB bzw. die Tabellen der Wettbewerbe im Kreis OH.
3.
Ausschreibungen:
Weitere Ausschreibungen siehe NDSB für Wurfscheiben, Sommerbiathlon, Unterhebelrepetierer und NDSB-Pistole.
4.
Finalwettkämpfe werden nach Möglichkeit durchgeführt.
5.
Meldung:
Meldungen sollen online über die Homepage des Kreises OH erfolgen. Meldungen sind dabei nur mit den dafür vorgesehenen Formularen vorzunehmen. Meldungen können auch elektronisch per Mail aus dem Sport-Programm des KSchV-OH (WETT8) vorgenommen werden.
Meldungen per Post nur auf Antrag, die Meldungen sind nur mit den dafür vorgesehenen Formularen einzureichen.
6.
Teilnahmeberechtigung:
Die Teilnahmeberechtigung ergibt sich aus der Regel 0.7.4 SpO des DSB.
Die Startberechtigung wird nur durch den Veranstalter vergeben.
Der Mitgliedsausweis/Wettkampfpass ist in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis auf Verlangen vorzulegen (ab 18ten Lebensjahr).
Zur Kontrolle der Startberechtigung ist die Startbenachrichtigung bei jedem Start unaufgefordert vorzulegen.
7.
Qualifikation
Zulassungen zur Meisterschaft werden grundsätzlich über Limit-Zahlen gesteuert. Diese richten sich nach Standkapazität und Leistung. Für den Bogensport wird ein Ringschnitt von 4,5 Ringen festgelegt. Dieser Schnitt kann in Abhängigkeit der Scheibenbelegung nach oben oder auch nach unten variieren.

8.
Schießen mit Vorderladerwaffen:
Die gültige Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz ist im Original vorzulegen.
9.
Allgemeine Bestimmungen:
Das Kampf- und Berufungsgericht wird vom KSCHV OH als Veranstalter nach Bedarf eingesetzt. Die Namen der Vorsitzenden und der Beisitzer werden durch einen Aushang bekannt gegeben.
Die Anweisungen der Schießleiter, der Kampfrichter und der Aufsichten sind zu befolgen. Bei Nichtbefolgung kann eine Disqualifikation ausgesprochen werden.
10.
Disziplinarbestimmungen im KSchV OH:
Regel 0.9.8 SpO des DSB.
11.
Waffenkontrolle, Bogenkontrolle:
Eine Kontrolle der Sportwaffen, der Bögen, der Bekleidung und Ausrüstung findet vor dem Start statt. Kontrollen können auch während und unmittelbar nach dem Wettkampf durchgeführt werden.
12.
Starts:
Eine Änderung der auf der Startbenachrichtigung aufgeführten Startzeit kann grundsätzlich nicht erfolgen. Ein Starttausch der Teilnehmer in derselben Klasse untereinander ist der Schießleitung unmittelbar vor dem Start zu melden.

Anmerkung zur Startzeit:
Jeder Wettkampf beginnt mit der Einrichtung und den Probeschüssen, egal ob die Einricht- und Probezeit extern oder einschl. der Schießzeit ist. Die Anmeldung erfolgt in der Regel eine halbe Stunde vor der Wettkampfzeit, es sei denn diese ist extra Ausgewiesen (Bogen, Wurfscheibe).
13.
Mannschaftsummeldungen:
Die Ummeldung kann nur am Tage des Wettkampfes vorgenommen werden. Die Ummeldung muss vor dem ersten Start des ersten Schützen erfolgen.
14.
Proteste/Einsprüche:
Für Einsprüche und ihre Behandlung ist eine Gebühr von 25,-- Euro zu entrichten.
Regel 0.13 SpO des DSB.
15.
Kontrolle:
Die Teilnehmer sind verpflichtet, ihre Scheiben und Startnummern vor dem Start zu prüfen. Spätere Einsprüche werden nicht mehr berücksichtigt.
16.
Landesmeisterschaft:
Teilnehmer, die an der weiterführenden Meisterschaft nicht teilnehmen wollen, haben dieses vor dem Wettkampf persönlich dem Veranstalter zu melden. Die Startbenachrichtigung ist dabei ausgefüllt mit eigenhändiger Unterschrift abzugeben.
Diese Nichtteilname wird in den Ergebnislisten gekennzeichnet (N) und der Teilnehmer ist verpflichtet, diese vor dem Meldeschluss zur LM zu kontrollieren.
Eventuelle falsche oder fehlende Kennzeichnungen sind sofort zu reklamieren.

NDSB-Interne Wettkämpfe werden auf OH-Ebene nur dann ausgerichtet wenn mindestes ein Teilnehmer seine Teilnahme an der LM des NDSB zusagt. Sollte es in einem Wettbewerb nur einen Teilnehmer geben, der zur LM nein sagt, wird er aus der Wertung genommen.
17.
Vorschießen:
Regel 0.9.4 SpO des DSB.
Vorschießen ist grundsätzlich frühzeitig nur beim Kreissportleiter von dem Schützen auf den dafür vorgesehenen Formularen zu beantragen.
Das Ergebnis wird nicht in die Rangliste Einzel / Mannschaft aufgenommen.
Ist ein Vorschießen aus organisatorischen oder zeitlichen Gründen nicht möglich, kann eine Ergebnisübernahme des VM-Ergebnisses erfolgen.
Teilnehmer, die für den DSB/NDSB in derselben Disziplin starten, haben ihre Ergebnisse unverzüglich zu melden. Diese werden in die Rangliste Einzel und Mannschaft aufgenommen.
OH-Mitarbeiter, die an der Meisterschaft teilnehmen, können im 1. Durchgang des Wettkampftages starten. Dieses gilt nicht als Vorschießen.
Teilnehmer, die nicht an der LM teilnehmen wollen, haben kein Anrecht auf Vorschießen.
Kosten die durch Vorschießen entstehen, sind von dem Antragsteller zu tragen. (Standgeld, Kampfrichter, Fahrtkosten)
18.
Startgeld:
Die Startgelder sind nach Eingang der Startgeldrechnungen umgehend auf das Konto des KSchV zu überweisen.
Eingeladene und nicht angetretene Teilnehmer sind startgeldpflichtig.
Startgelder siehe Anlage(n).
Bei folgenden Wettbewerben hat der Teilnehmer das Standgeld selber zu tragen:
Trap / Skeet / Doppeltrap / Vorderladerwurfscheiben und zuzüglich Scheiben.
Für alle 300m- Wettbewerbe, für alle Großkaliberdisziplinen 100m und für alle Vorderladerdisziplinen 100m.
19.
Klassen:
Alterszugehörigkeit siehe Klassen Sport, Bogen, DSB-Auflage und NDSB-Auflage.
20.
Wettkampftermine- / Orte siehe Termine.
21
Ziffer 0.2 der SpO Sicherheitsbestimmungen ist zu Beachten.
Alle Waffen, alle Bögen:
dürfen nur in den dafür bestimmten Transportbehältnissen (Koffer/Taschen) transportiert werden.
dürfen nur an dem Schützenstand nach der Freigabe durch den Schießleiter, der Standaufsicht ausgepackt und zusammen gebaut werden.
dürfen nur nach der Abnahme durch die Standaufsicht an dem Schützenstand eingepackt werden.

Feuerwaffen
Alle Feuerwaffen müssen mit einer Sicherheitskennzeichnung versehen sein.

Luftdruckwaffen
Alle Luftdruckwaffen müssen mit einer durchgehenden Sicherheitsschnur (Signalfarben, auf beiden Seiten raus ragend) versehen sein. Bei Luftdruckwaffen (z.B. Seitenspannern), wo bauartbedingt eine Schnur nicht verwendet werden kann, muss eine zugelassene Mündungsabdeckung verwendet werden. Der Schütze ist für seine Druckluftkartusche alleine verantwortlich. Druckluftkartuschen mit abgelaufener Nutzungsdauer dürfen nicht verwendet werden. Die Nutzungsdauer von Druckluftkartuschen kann vom Schießleiter überprüft werden.
21.
Schlussbestimmung:
Mit der Meldung zu den Kreismeisterschaften des Kreisschützenverbandes Ostholstein erklärt sich der Teilnehmer aus organisatorischen Gründen mit der elektronischen Speicherung der wettkampfrelevanten Daten, unter der Angabe von Name, Vereinsname, Alter, Klasse, Wettkampfbezeichnung, Startnummer und Startzeiten einverstanden. Sie willigen ebenfalls in die Veröffentlichung der Start und Ergebnislisten, evtl. Fotos in Aushängen, im Internet und in weiteren Publikationen (Presse) ein.
Alle nicht besonders aufgeführten Punkte dieser Ausschreibung regelt jeweils die neueste Sportordnung (SpO) des Deutschen Schützenbundes.
 
Änderungen und Ergänzungen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

Joachim Schütt
Kreissportleiter

 


PDFdownload Antrag auf Vorschießen zur KM des KSchV OH nach Punkt 17.

 

28.03.2024 12:40

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Viel Spass Miteinander.

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