Grundlagen
Regeln für das Schießen des
ALTKÖNIGSPOKAL
im
KREISSCHÃœTZENVERBAND OSTHOLSTEIN e.V.
Online vom: 08. September 2012
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- Teilnahme
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- Teilnahmeberechtigt sind alle ehemaligen Kreisköniginnen und Kreiskönige des Kreisschützenverbandes Ostholstein.
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- Jede ehemalige Majestät gibt während des Vorkampfes zum Kreiskönigsschießen 10 Schüsse (LG-Auflage oder –Freihand) ohne Probe ab.
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- Das Startgeld hierfür beträgt € 2,50; ein Nachsetzten ist nicht möglich. Die Ex-Majestät mit dem niedrigsten Teilerwert gewinnt den Wanderpokal, der nach dreimaligem ununterbrochenen oder fünfmaligem Gewinn in den endgültigen Besitz übergeht.
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- Die Auswertung erfolgt geheim, die Verleihung des Pokals erfolgt bei der Siegerehrung der neuen Kreismajestäten.
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- Anmerkung
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- Mehrfachkönige haben nur ein Startrecht.
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- Beschluss
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- Beschlossen in der Sitzung des Kreisvorstands am 11. August 2005,
ergänzt 26.November 2013.
Bujendorf, 26.November 2013
Der Vorstand des Kreisschützenverbandes Ostholstein
Heinrich Möller - Kreisvorsitzender
20.04.2024 14:34
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