Grundlagen

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Krone

Regeln für das Schießen des
ALTKÖNIGSPOKAL
im
KREISSCHÃœTZENVERBAND OSTHOLSTEIN e.V.

Online vom: 08. September 2012

 
Teilnahme
 
Teilnahmeberechtigt sind alle ehemaligen Kreisköniginnen und Kreiskönige des Kreisschützenverbandes Ostholstein.
 
Jede ehemalige Majestät gibt während des Vorkampfes zum Kreiskönigsschießen 10 Schüsse (LG-Auflage oder –Freihand) ohne Probe ab.
 
Das Startgeld hierfür beträgt € 2,50; ein Nachsetzten ist nicht möglich. Die Ex-Majestät mit dem niedrigsten Teilerwert gewinnt den Wanderpokal, der nach dreimaligem ununterbrochenen oder fünfmaligem Gewinn in den endgültigen Besitz übergeht.
 
Die Auswertung erfolgt geheim, die Verleihung des Pokals erfolgt bei der Siegerehrung der neuen Kreismajestäten.
 
Anmerkung
 
Mehrfachkönige haben nur ein Startrecht.
 
Beschluss
 
Beschlossen in der Sitzung des Kreisvorstands am 11. August 2005,
ergänzt 26.November 2013.

Bujendorf, 26.November 2013
Der Vorstand des Kreisschützenverbandes Ostholstein
Heinrich Möller - Kreisvorsitzender

 

20.04.2024 14:34

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