Grundlagen

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EHRUNGSORDNUNG
des
KREISSCHÃœTZENVERBANDES OSTHOLSTEIN e.V.
Ehrenordnung gem. § 18 der Satzung des Kreisschützenverbandes Ostholstein

Online vom: 8. September 2012

1.
Der KSchV OH vergibt folgende Ehrungen:
I.
Ehrenpreis des Kreisschützenverbandes Ostholstein
 
Der Ehrenpreis des KSchV OH – ein Wandteller mit Kreiswappen oder ein entsprechender Ehrenpreis – wird Vereinen des NDSB im KSchV OH anlässlich des 25jährigen Vereinsjubiläums verliehen. Älteren Vereinen kann der Ehrenpreis bei besonderen Anlässen verliehen werden.
II.
Silberne Ehrennadel des Kreisschützenverbandes Ostholstein
 
Sie kann an Vereinsmitglieder verliehen werden, die ehrenamtlich wie folgt tätig sind oder waren:
  1. 10 Jahre aktiv in organisatorischer Vereinsarbeit,
  2. 8 Jahre als Vereinsvorsitzender,
  3. 8 Jahre im Kreisvorstand.
III.
Goldene Ehrennadel des Kreisschützenverbandes Ostholstein
 
Sie kann an Vereinsmitglieder verliehen werden, die sich nach der Verleihung der Silbernen Ehrennadel in mehr als fünfjähriger weiterer Mitarbeit besondere Verdienste erworben haben.
IV.
Silberne Sportehrennadel des Kreisschützenverbandes Ostholstein
 
Sie kann an Schützen verliehen werden, die folgende sportliche Leistungen erreicht haben:
  1. 3 x Mannschaftslandesmeister,
  2. 2 x Einzellandesmeister oder 2 x Einzelsieger bei Norddeutscher Meisterschaft,
  3. 3 x Teilnehmer an der Deutschen Meisterschaft,
  4. 7 x Einzelkreismeister,
  5. 3 x Bester einer Kreisligawettkampfrunde,
  6. 3 x Bester der höchsten Wettkampfklasse,
  7. 3 x Mannschaftsteilnehmer in einer Verbands-, Landes-, Bezirksliga-Rundenwettkampf-Siegermannschaft
  8. 3 x sonstige besondere sportliche Leistungen (das können auch Kombinationen aus A bis G sein
V.
Goldene Sportehrennadel des Kreisschützenverbandes Ostholstein
 
Sie kann an Schützen verliehen werden, die folgende sportliche Leistungen erreicht haben:
  1. 1 x Deutscher Meister (auch Mannschaftsmeister) oder 2. oder 3. Platz,
  2. Leistungen, die zweimal die Kriterien für die Silberne Sportehrennadel erfüllen,
  3. sonstige besonders hervorragende sportliche Leistungen.
VI.
Besondere Ehrungen
 
Der Vorstand kann außerhalb der Regelungen nach I. bis V. per Beschluss besondere Ehrungen vornehmen und Auszeichnungen verleihen.
2.
Allgemeines
 
Anträge auf Ehrungen sind von den Mitgliedsvereinen im KSchV OH oder aus dem Kreisvorstand an den Kreisvorstand (Ehrungsreferent) zu richten. Die Beurteilungsfakten müssen belegbar sein.
Die Ehrung soll anlässlich des Kreisschützentages erfolgen. Ausnahmsweise kann die Verleihung auch bei besonderen Vereinsanlässen vorgenommen werden.
Zurückliegende Leistungen und Zeiten der Tätigkeit können ab 1.1.2010 berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Verleihung besteht nicht. Die Kosten der Ehrungen zu Ziffer II. bis V. hat der antragstellende Verein oder Verband zu übernehmen. Bei Erfüllung der Kriterien können Ehrungen nach IV und V auch jährlich vorgenommen werden.
3.
Inkrafttreten
 
Diese Richtlinien treten bezogen auf die Abschnitte IV und V mit Rückwirkung auf den 1.1.2010 in Kraft. Hinsichtlich der Abschnitte I bis III gelten die Zeiten und Voraussetzungen nach den alten Richtlinien weiter.
4.
Beauftragte/r
 
Der Kreisvorstand kann einen Ehrungsreferenten als Ansprechpartner bestellen.
 
Bujendorf, 2. Januar 2013
Der Vorstand des Kreisschützenverbandes Ostholstein
Heinrich Möller - Kreisvorsitzender
 
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Beide Formulare müssen per Post oder per Fax versendet werden.
Eine Versendung als Email ist nicht möglich und wird nicht Beachtet!

 

25.04.2024 09:45

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