Wettbewerbe ohne KM-Ausschreibung
Sind Wettbewerbe nicht differenziert ausgeschrieben, müssen sich die Teilnehmer, die solche Wettbewerbe schießen wollen, frühzeitig beim Kreissportleiter melden.
Werden solche Wettbewerbe als "Offene Kreismeisterschaft" angeboten, haben sich die startwilligen Teilnehmer selber um einen Start zu bemühen.
Oder aber als Gast-Starter jeder andern Kreismeisterschaft. Die Ausschreibungen dieser Meisterschaften müssen vom Starter Anerkannt werden. Eventuelle Startgelder hat der Starter selber zu zahlen.
Teilnehmer an "Offenen Kreismeisterschaften oder andern Kreismeisterschaften" müssen die erreichten Ergebnisse bis spätestens 1 Tag vor LM-Meldeschluß dem Kreissportleiter melden.
Hilfskräfte zum Scheibenwechsel bei allen Kleinkaliber-Wettbewerben.
Laut SpO Regel-Nr. 0.9.7 ist es gestattet, eine Hilfskraft hinzuzuziehen.
In der Auflistung der Disziplinen sind nicht ausdrücklich die Regelziffern für die Auflage aufgeführt.
Das widerspricht sich aber nicht, denn im Teil 9. der SpO für das Auflageschießen wird mit keinem Satz ein Verbot ausgesprochen.
Es kommt hier die SpO Nr. 0.1.3 in Verbindung mit der SpO 0.9.7 zur Anwendung.
Werden vom Veranstalter Hilfskräfte zugelassen, müssen diese vom Schützen gestellt werden. Jede Art von Betreuung, Beratung oder Hilfe, außer Scheibenwechsel, mit dem Schützen ist der Hilfskraft untersagt. Die Hilfskraft hat keine anderen Schützen zu behindern oder zu stören.
Bei Verstoß wird die Hilfskraft vom Stand verwiesen.
Hat der Schütze auf die Hilfestellung der Hilfskraft reagiert, wird der Schütze disqualifiziert.
Gez. Kreissportleiter und A-Kampfrichter Joachim Schütt
Kampfrichterlizenz Nr. 0222 aus 1982.
Noch ein Wort zu der allgemeinen Meinung, dass Scheibenwechsel durch Hilfskräfte bei der Auflage absolut verboten sind. Dazu ein Beispiel:
Beim KK-100m Freihandwettbewerb ist ausdrücklich erlaubt, wenn erforderlich, eine Hilfskraft zuzulassen. Am selben Tag auf demselben Stand ist eine Hilfskraft für den 100m KK Auflagewettbewerb verboten? Das widerspricht sich, also muss hier eine Gleichstellung aller erfolgen.
Noch ein Wort zur SpO: Es wird verbreitet, dass alles was nicht in der SpO steht, verboten ist. Diese Aussage ist falsch. Alles was man differenziert in der SpO nicht finden kann, kann man sich selber mit der Nr. 0.1.3 beantworten und verantworten.
Sollte es sich um unerklärbare Aktionen des Schützen handeln, zu der man keinerlei Verbindung zur SpO finden kann, kann man das mit einer ganz einfachen Frage an den Schützen klären:
Frage: Bringt dir das einen Vorteil?
Antwort: Ja –> dann ist es nicht erlaubt, da es der Gleichstellung laut SpO 0.1.3 widerspricht.
Antwort: Nein -> dann braucht der Schütze das nicht und es wird dann nicht erlaubt.
Mit sportlichen Grüßen
Joachim Schütt
Kreissportleiter
04.05.2024 15:36
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Viel Spass Miteinander.