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KSchV Ostholstein

Ausbildungsrichtlinie 2024

 

Donnerstag 2. Mai 2024, der 123. Tag des Jahres in der 18. Woche. Es ist 18:04 Uhr.

Peter
Schulungsleiter
Peter Zimmer
03.03.2015 :: JuBaLi Jugend-Basis-Lizenz (JUG)

Ausbildung zur Eignung für Kinder- und Jugendarbeit

gemäß § 27 Abs. 3 WaffG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 AWaffV

Die Ausbildungsrichtlinien zur Eignung für die Kinder- und Jugendarbeit sind Bestandteil der Anerkennung als schießsportlicher Verband gem. § 15 Abs. 4 des WaffG.

Dem DSchB als anerkannter Spitzenverband obliegt die Richtlinienkompetenz der Lizenzausbildung. Er trägt somit die Verantwortung für die Qualität und Durchführung aller Ausbildungen in den Landesverbänden.

1. Voraussetzungen zur Ausbildung

  • Der Teilnehmer muss mindestens 18 Jahre alt sein,
  • der Teilnehmer muss eine gültige Ersthelferlizenz haben
    (Lizenz nicht älter als 2 Jahre),
  • der Teilnehmer muss die Sachkunde nach § 7 WaffG und §§ 1-3 AWaffV nachweisen,
  • der Teilnehmer muss die Ausbildung zur verantwortlichen Aufsichtsperson nach § 11 der AWaffV nachweisen.

2. Die Ausbildung umfasst die folgenden Themen

  • Pädagogik
    - Grundlagen des Lernens,
    - Grundlagen des Lehrens,
    - Pädagogische Leitgedanken in der Jugendarbeit.
  • Sorgfalt, Haftung, Aufsichtspflicht
    - Gesetzliche Grundlagen,
    - Rechtliche Stellung des Lizenzinhabers,
    - Vertragsverhältnis Eltern – Verein.
  • Entwicklungsstufen
    - Verschiedene Lebensphasen von Kindern und Jugendlichen.
  • Kind-/Jugendgerechte Vermittlung schießsportpraktischer Inhalte
    - Warming up,
    - Prinzipien des Anfängertrainings in Theorie und Praxis.

3. Ausbildung zur Kinder- und Jugendarbeit
Wenn keine der unter Punkt 4 und 5 genannten Voraussetzungen vorliegen, muss folgende Ausbildung durchlaufen werden:
entweder:

  • Schießsportleiterausbildung
    • beinhaltet Nr. 2b und 2 und
  • Sonderlehrgang 1 (Tageslehrgang)
    • beinhaltet Nr. 2a (4 LE),
    • beinhaltet Nr. 2d (5 LE).
oder:
Ausbildung zur Eignung für Kinder- und Jugendarbeit (Wochenendlehrgang mit 15 LE) mit folgenden Themen:
  • Pädagogik (4 LE),
  • Sorgfalt, Haftung, Aufsichtsichtspflicht (4 LE),
  • Entwicklungsstufen (2 LE),
  • Kind-/Jugendgerechte Vermittlung schießsportlicher Inhalte (5 LE).

4. Anerkennung von Ausbildungsbereichen bei bestimmten Beruf
Ausbildungsbereiche bestimmter Berufsgruppen (Meisterausbildung, Lehrerausbildung oder gleichgestellte Ausbildungen mit Lehrbefähigung) können anerkannt werden, wenn die Ausbildung die Themen 2a bis 2c umfasste und der Lizenzantragsteller mindestens seit 3 Jahren in der Jugendarbeit des Vereins tätig ist, oder eine Ausbildung nach Punkt 2d absolviert hat.

5. Anerkennung von Lizenzen des DSB und des DSchB
Nachfolgend aufgeführte Lizenzen werden für die Punkte 2a – 2d anerkannt:

  • Trainerlizenz
  • Ãœbungsleiterlizenz
  • Jugendleiterlizenz

Die vorgenannten Richtlinien, Anerkennungen und Ausbildungsthemen sind in der Ausbilderschulung für die Jugend-Basis-Lizenz (JuBaLi) des DSchB in 2004 festgelegt.

02.05.24 18:04 ©CMS von Joachim Schütt

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