Donnerstag 2. Mai 2024, der 123. Tag des Jahres in der 18. Woche. Es ist 16:20 Uhr.
Handlungsfelder
Die Tätigkeit als NDSB-Liga-Wettkampfleiter umfasst die ordnungsgemäße Durchführung der NDSB-Liga- Wettkämpfe unter Berücksichtigung der NDSB-Liga-Regeln.
Ziele der Ausbildung
Aufbauend auf die Erfahrungen der Teilnehmer sollen die aufgeführten Lernziele den künftige NLW in die Lage versetzen, einen NDSB-Liga-Wettkampf sach- und fachgerecht zu leiten.
Persönliche und sozial-kommunikative Kompetenz
Der NLW ist sich seiner Vorbildfunktion und der Verantwortung im Umgang mit Sportlern bewusst und handelt entsprechend.
Fach- bzw. Methodenkompetenz
Der NDSB-Liga Wettkampfleiter
Inhalte der Ausbildung
1. Träger der NDSB-Liga-Wettkampfleiter Aus- und Fortbildung
Als Landesverband des DSB obliegt dem NDSB die Richtlinienkompetenz.
2. Durchführungsverantwortung
Der NDSB überträgt die Durchführung von Bildungsmaßnahmen zum NLW inkl. der Prüfungen seinen Kreisschützenverbänden (KSchV). Die inhaltlich ausgestaltete Landesverbands(LV)-Konzeption ist bindend für alle KSchV.
Die Auswahl und Qualifikation der Lehrkräfte liegt in der Verantwortung des NDSB und der KSchV. Sollte kein geeigneter Referent für die Aus- und Fortbildung zur Verfügung stehen, so ist über den NDSB ein Referent anzufordern. Die vom NDSB erteilten Lizenzen haben im Gesamtbereich des NDSB Gültigkeit.
3. Bewerbung und Zulassung zur Ausbildung
Für die Teilnahme an der NDSB-Liga-Wettkampfleiter Aus- und Fortbildung sind die Bewerber von ihren Vereinen den KSchV zu melden.
Voraussetzungen für die Zulassung sind:
4. Dauer der Ausbildungs- und Organisationsform
Die Ausbildung zum NLW umfasst mindestens 5 LE.
Für die Durchführung sind folgende Organisationsformen möglich:
  Tagesveranstaltungen á 5 LE oder
  Abendveranstaltungen à 5 LE.
5. Ausbildungsunterbrechung / Fehlzeiten
Grundsätzlich sind Fehlzeiten nicht möglich.
Grundsätze für die Prüfung
Zulassungsbestimmungen zur Prüfung
Vollständige Teilnahme an der Ausbildung.
Ziele der Prüfung
Form der Prüfungsergebnisse
Die Prüfung besteht aus:
Prüfungskommission
Die Prüfungskommission besteht aus 2 der in der Ausbildung tätigen Lehrreferenten und ggf. dem Landes-bilÂdungsleiter des NDSB.
Prüfungsergebnis
Die Prüfung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.
Sie ist bestanden, wenn die Kompetenzen des Teilnehmers als mindestens „ausreichend“ eingestuft werden. Dies entspricht mindestens 66% erreichter Bewertungspunkte aus der entsprechenden Prüfung. Liegt die BeÂwertung zwischen 50% - 64%, kann durch ein Prüfungsgespräch in Form einer mündlichen Nachprüfung ein erfolgreicher Abschluss erreicht werden. Bei Bewertungen unter 50% gilt die Prüfung als „nicht bestanden“.
Prüfungswiederholung
Wird die Prüfung als „nicht bestanden“ bewertet, erhält der Teilnehmer die Möglichkeit der einmaligen WieÂderholung. Die Form der Wiederholung sowie Termin und Ort legt die Prüfungskommission fest.
Über die Anrechnung von Prüfungsteilen für die Wiederholung entscheidet die Prüfungskommission. Eine weitere Wiederholung bedarf der besonderen Genehmigung des Bildungsausschusses des NDSB.
Lehrgangskosten
Die Lehrgangskosten für Erstteilnehmer betragen 15,00 €;
für die Verlängerung 10,00 €
1. Lizenzierung
Die erfolgreichen Absolventen der Ausbildung erhalten die NDSB-Liga-Wettkampfleiterlizenz. Sie ist Voraussetzung für die Leitung und Durchführung von NDSB-Liga-Wettkämpfen.
2. Gültigkeit
Die Lizenz wird für vier (4) Jahre vom NDSB erteilt, für die Lizenzverlängerung ist eine Fortbildungsschulung erforderlich.
3. Allgemeine Bestimmungen
Die durch den Norddeutschen Schützenbund anerkannten Ausbildungen der KSchV des NDSB sind in allen Kreisschützenverbänden des NDSB anzuerkennen.
02.05.24 16:20 ©CMS von Joachim Schütt
02.05.2024 16:20