OH-Schulung

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KSchV Ostholstein

Ausbildungsthemem 2024

 

Donnerstag 2. Mai 2024, der 123. Tag des Jahres in der 18. Woche.

Peter
Schulungsleiter
Peter Zimmer
:: Inhalte zu den Ausbildungsthemem
Es ist 17:00Uhr
 

1. Pädagogik

Grundsätzlich unterscheiden wir in unseren Ausbildungen 3 große Teilbereiche der Pädagogik:

  • Leitgedanken,
  • Grundlagen des Lernens,
  • Grundlagen des Lehrens.

Das Wissen um die Hintergründe dieser 3 Punkte ist wichtig, um dem Erziehungsauftrag genügen zu können.

  1. Leitgedanken

Die gemeinnützige Aufgabe des Schützenvereins in der Jugendarbeit ist es, einen intensiven Beitrag zur Persönlichkeitsbildung junger Menschen zu leisten.

Jugendliche werden durch das Sportschießen erzogen!

Dies erfolgt entsprechend den:

Sportlichen Leitgedanken

  • Sportliche Vielfalt,
  • Spaß am Sport,
  • Spielerische Fähigkeiten,
  • Konditionelle Fähigkeiten (allgemein und speziell),
  • Koordinative Fertigkeiten,
  • Technische und taktische Fähigkeiten.

Sozialen Leitgedanken

  • Gruppenfähigkeit,
  • Fairness,
  • Helfen und Hilfe einfordern.

Emotionalen Leitgedanken

  • Selbstbeherrschung und –kontrolle,
  • Konzentrationsvermögen,
  • Freude empfinden und äußern.

Geistigen Leitgedanken

  • Merkfähigkeit,
  • Logische Denkfähigkeit,
  • Verantwortungsbewusstsein,
  • Erkennen inhaltlicher Zusammenhänge.
  1. Grundlagen des Lernens

Lernen ist Verhaltensänderung!

Lernen ist abhängig von zu den erreichenden Zielen.

Jeder Lernende muss ein Motiv haben.

Jeder Mensch ist ein besonderer Lerntyp, optisch – haptisch – auditiv.

Der Mensch benötigt zum Lernen:

  • Äußere Reize,
  • Sinnesorgane,
  • Gedächtnis,
  • Körperfunktionen,
  • Entwicklungsniveau,
  • Lernklima.
  1. Grundlagen des Lehrens

Aufgabe:

Welche Voraussetzungen soll ein Jugendbetreuer mitbringen?

Welche Werkzeuge bieten sich an, um eine Stunde bestmöglich vorzubereiten?

Welche Vermittlungsarten bestimmen die Jugendarbeit? (Prinzipien, Methoden)

Wie baut sich sinnvoller weise eine Trainingsstunde auf?

Didaktisches Raster: (Unterrichtsvorlage)

  • Zeitbedarf,
  • Ziel (am Ende will ich erreicht haben),
  • Inhalt (Aufgaben und Tätigkeiten),
  • Methode (Art und Weise der Vermittlung),
  • Material, besondere Anmerkungen.

2. Sorgfalt,Haftung, Aufsicht

Gruppenarbeit für 3 Gruppen mit folgenden Themen:

  • Welche Gesetze, Ordnungen und Bestimmungen für Kinder und Jugendliche kennt ihr, die in unserem Sport oder in der Vereinsarbeit von Bedeutung sind?
  • Was fällt Euch zur rechtlichen Stellung des Jugendbetreuers ein?
  • Was fällt Euch zum Vertragsverhältnis Verein – Eltern ein?

Gesetzliche Grundlagen

Gesetze und Ordnungen von Bedeutung:

  • Waffengesetz (WaffG)
    • §27 Abs. 3 WaffG
    • Unter Obhut Verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf
    • Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt2 Nr. 1.1 und 1.2),
    • Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 16 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist.
  • Allgemeine Verordnung zum Waffengesetz (AWaffV),
  • Sportordnung (SpO),
  • Kinder- und Jugendhilfegesetz,
  • Jugendschutzgesetz (JSchG),
  • Haftungsrecht,
  • Bürgerliche Gesetzbuch (BGB),
  • Strafgesetzbuch (StGB),
  • Vereinsrecht,
  • Straßenverkehrsordnung (StVO),
  • Standordnung,
  • Bade- und Lagerordnung,
  • Datenschutzgesetz,
  • Kranken- und Unfallversicherungsrecht.

Vertragsverhältnis Eltern – Verein / Rechtliche Stellung

Aufgrund eines Vertragsverhältnisses übertragen die Eltern dem Verein ein zeitlich eingeschränktes Sorgerecht. Somit liegt die Verantwortung zunächst in seinen Händen.

Der Betreuer wird als Erfüllungsgehilfe durch den Verein eingesetzt und ist im Rahmen seiner Tätigkeit verantwortlich als Aufsichtsführender. Diese Verantwortung trägt er nicht nur auf dem Schießstand, sondern in allen Bereichen der zum Vereinstraining umfassenden Räumlichkeiten und Flächen.

Der Bundesgerichtshof als oberstes Zivilgericht vertritt seit Jahren folgenden Grundsatz:
Der Umfang der gebotenen Aufsicht über Minderjährige bemisst sich nach

  • Alter,
  • Eigenart,
  • Charakter,

wobei sich die Grenze danach richtet, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen in der konkreten Situation tun müssen, um Schäden zu verhindern.

Sorgfaltspflicht

Die Aufsichtsperson hat entsprechend ihrer Sorgfaltspflicht dafür zu sorgen ....

  • dass sich Räume und Geräte in gebrauchsbereitem und sicheren Zustand befinden,
  • dass Anforderungen an die Sportler nur entsprechend ihrem Könnensstand gestellt werden,
  • dass die Gruppe auf besondere Gefahren hingewiesen wurde.

Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht beinhaltet Beobachtung während des Trainings, Wettkampfes und anderer Aktionen im Namen des Vereins zur Vermeidung von Schäden, die Gruppenmitglieder treffen oder anderen zugefügt werden können.

Die Aufsichtspflicht beinhaltet immer:

  • Beobachten,
  • Bemerken,
  • Belehren,
  • Bestrafen.

Haftpflicht

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines Anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. § 823 BGB Abs. 1.

Rangfolge der Haftung:

  • Der Verein als Juristische Person,
  • Die eingesetzte Person als Erfüllungsgehilfe.

Dies ist abgedeckt durch Sporthilfe / Versicherung, sofern Sorgfalt nachgewiesen wird.

Grob fahrlässig handelt, wer die nötige Sorgfalt bei seiner Aufsichtspflicht in erheblichem Maße vermissen lässt!

Vorsätzlich handelt, wer wissentlich seine Aufsichtspflicht vernachlässigt und daraus entstehende Schäden herbeiführen will oder zumindest vorausgesehen haben muss!

Bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln:

  • Persönliche Haftung und Strafverfolgung.

3. Entwicklungsstufen

Als Entwicklungsstufen werden verschiedenen Lebensphasen von Kindern und Jugendlichen bezeichnet.

Der Lizenzinhaber soll sich des jeweiligen Entwicklungsstandes junger Menschen bewusst sein und dementsprechend handeln.

Entscheidend ist das „Biologische Alter“.

Die Wahrscheinlichkeit nach dem „Kalendarischem Alter“:

  • Kind bis 8 Jahre,
  • Kind 9/10 Jahre,
  • Jugendlich 11 bis 17 Jahre,
  • Erwachsener.

Kind bis 8 Jahre

Verhalten / Psyche

Körper

Besonderes

Drang zu ungehemmter motorischer Reaktion auf Reizfülle der Umwelt,

Bewegungsdrang,

Vertrauen in den Trainer,

Mobilität,

Konzentration nur kurz-zeitig,

Spieltrieb,

Leicht beeinflussbar,

Unbekümmertheit.

Unpassende Proportionen,


Schwache Muskulatur,


Weicher Knochenbau,


Beweglichkeit,


Noch nicht vollausgeprägtes Gleichgewicht,


Nur grobkoordinative Bewegungen

Sehr kurze Konzen-trationsphasen

( max. 10 – 15 min),


Keinerlei Krafttraining machbar.

Kind 9/10 Jahre

Verhalten

Körper

Besonderes

Glauben noch alles,

Relativ hoher Spieltrieb,

Respektieren Betreuer,

Konzentrationsphase wird länger,

Immer noch durch den Betreuer relativ leicht steuerbar.

Voraussetzungen für die schießsportliche Tätigkeiten entwickeln sich,

M + W sind noch gleich,

Beginnende leichte Kondi-tions- bzw. Allgemeinsportliche Übungen.

Fragen Betreuer Loch in den Bauch,

Beginnen langsam Autoritäten in Frage zu stellen,

Immer noch kaum Krafttraining möglich.

Jugendliche 11 bis 17 Jahre

Verhalten

Körper

Besonderes

Aufsässig,

Stur,

Brechen gerne Regeln,

Nabeln sich langsam vom Elternhaus ab,

Sehen Betreuer nicht mehr als „den Chef“ an.

Wachstumsschübe,

Ungleiche Proportionen,

M + W stark verschieden in der Entwicklung,

Breites Spektrum der körperlichen Unterschiede,

Motorik zum größten Teil voll ausgebildet.

Pubertät,

Sie können ja nichts dafür, sind aber sehr anstrengend,

Entdecken das andere Geschlecht.

Erwachsener

Verhalten

Körper

Besonderes

Als Heranwachsender nicht mehr Kind, aber noch kein Erwachsener,

Erhöhte Bereitschaft Tipps, Ratschläge vom Betreuer anzunehmen,

Eher Partner als Schüler des Betreuers,

Bereit Verantwortung in der Gruppe zu übernehmen.

Fast ausgewachsen,

Annähernd voll belastbar,

Jede Art von Training möglich,

Immer noch große Streuung der unterschiedlichen körperlichen Stadien in der Gruppe.

Höchste „Verlustrate“ aufgrund persönlicher / privater Um- bzw. Neuorientierung,

Partnerschaft beeinflusst Bindung zum Verein,

Aus- und Weiterbildung stehen an,

Weichen fürs Leben werden gestellt.

Die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ....

.... und deren Auswirkung auf den Trainingsprozess

4. Kindgerechte Vermittlung

Kind-/ Jugendgerechte Vermittlung schießsportpraktischer Inhalte.

Grundlagen des Schießens

  • Wichtig für einen Jugendbetreuer ist primär nicht, den Kindern bzw. jugendlichen den letzten Schliff im Leistungssport zu geben. Dementsprechend muss er nicht unbedingt Kenntnisse vorweisen, die ihn zum erstklassigen Trainer machen.
  • Er sollte allerdings die Grundlagen des Schießsports beherrschen, und diese auch kind- bzw. jugendgerecht vermitteln können.

Kindgerechte Vermittlung

Grundsätzlich gilt:

  • Immer auf altersgerechte Lern- und Lehrmethoden achten und die Kinder nicht überfordern.
  • Richten Sie das Tempo der Wissensvermittlung nach dem langsamsten Gruppenmitglied oder
  • trennen Sie die Gruppen wenn möglich auf und bilden Sie kleine Einheiten.

Spielen .... Spielen .... Spielen!

  • Dies sollte Ihre Maxime werden. Kinder und Jugendliche lernen spielerisch am schnellsten!
  • Setzen Sie auf den Wiederholungseffekt!
  • Benutzen Sie Schießspiele, kleine „Wettkämpfe“ und Schieß – Hilfsmittel um den Kindern das Lernen zu erleichtern.
  • Gehen Sie vom „Bekannten“ zum „Unbekannten“, vom Einfachen zum Schweren.

Prinzipien zum Anfängertraining

Vielseitigkeit

  • Mehrere Inhalte im Trainingsstundenplan -Zielgerichtet-,
  • Abwechslung,
  • Keine Disziplinspezialisierung – Grobform sichern.

Berücksichtigung des individuellen Entwicklungstempos und Zustands

  • Gegenseitige Hilfe,
  • Beanspruchung nicht über 10 – 15 Minuten,
  • Personenorientiertes Lernen.

Ganzkörpertraining

  • Allgemeine Kondition,
  • Stillen des Bewegungsdrangs.

Spielerisches Lernen

  • Trainingsinhalte mit spielerischen Elementen,
  • Langsam steigende Reglementierung,
  • Messen mit anderen ermöglichen,
  • Wettkampfinteresse wecken.

Teil – Lehrmethode

  • Schrittweise vorgehen,
  • Exakte Bewegungsmuster um späteres „Umlernen“ zu vermeiden.

Pädagogisches Feingefühl

  • Mitbestimmung,
  • Erklärungen,
  • Einfühlungsvermögen,
  • Lob.

Aufgabe zur Umsetzung

Plane eine Trainingsstunde (45 Min.) im Anfängertraining, unter Berücksichtigung der allgemeinen Prinzipien.

  • Disziplin LG oder / und LP,
  • Einsatz von Hilfsmitteln ist erwünscht,
  • Darstellung als Wandzeitung,
  • Inhalte dieser Ausbildung müssen sich wiederfinden.

Anfängertraining im Sportschießen

Ziele

Inhalte

Tipps zur Umsetzung

Abbau von Hemmungen.

Vertrauen gewinnen.

Zwanglose Gruppen- und Einzelgespräche.

Ggf. „duzen“ lassen.

Viele Fragen stellen.

Feststellung des allgemeinen Trainingszustandes.

Circuit-Training mit Übungen zur Überprüfung von Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer, Beweglichkeit, Koordination, Gleichgewicht.

Stationsbetrieb mit gegenseitiger Kontrolle.

Auf Fehlhaltungen und körperliche Schwächen achten.

Steigerung der

„allgemeinen Kondition“.

Gezieltes Circuit-Traing.

Kleine Bewegungsspiele :

Nachlaufspiele, Hindernis-parcour etc.

Stationsprinzip.

Wettkampfformen.

Motivation schaffen

Spiele für drinnen und draußen.

Schießspiele.

Besuch DM, LM, Leistungszentren, Freizeitparks.

Schwimmen gehen, Jugendfreizeit, Nachtwanderungen.

Öffentlichkeitsarbeit.

Vielseitige Angebote schaffen, es muss immer etwas los sein.

Artikel in die Zeitungen,

inkl. Bilder.

Info-Tafel im Verein.

Gruppengefühl schaffen.

Aktionen mit der ganzen Gruppe.

Integration von Außenseitern.

Spielaktionen für und mit allen.

Rollenspiele.

Berührungsspiele.

Sicherheit schaffen /

Gefahren vermeiden.

Verhaltenstraining beim Sporttreiben auf dem Schießstand, in der Sporthalle, auf der Freianlage usw.

Informieren.

Kontrollieren.

Ggf. Ermahnen, Verwarnen.

Zielen und Treffen.

Abtreffspiele mit dem Ball.

Darts.

Kegeln.

Schießen auf große Ziele.

Wettbewerb.

Kennenlernen der Schießsportgeräte.

Junior-LG,

CO2-LG,

Pressluft-LG,

Infrarot-Gewehr,

Luftpistole alt,

CO2-LP,

Pressluft-LP,

Hobby-Armbrust,

Anfängerbogen.

Vorstellung der Sportwaffen.

Infos über die Handhabung.

Infos über die Unterschiede / Technik.

Puzzle zusammensetzen lassen aus entsprechenden Querschnittszeichnungen.

Erste Praxiserprobung.

Schießlernhilfen einsetzen.

Feste Auflage.

Feste Schlinge.

Bewegliche Auflage.

Elektronische Hilfsmittel.

Erlernen der „Grobmotorik“.

„Äußerer Anschlag“ - Grobform.

Vormachen – Nachmachen – Korrigieren.

Erlernen des Zielens.

Zielbild erfassen und „speichern“.

Schießspiele zum zielen.

Gesehenes Zielbild aufzeichnen lassen – korrigieren.

Erlernen des Abziehens.

Fingerübungen zur Schärfung der Sensibilität.

Druckpunkt suchen mit geschlossenen Augen bzw. im abgedunkelten Raum.

Druckpunkt überwinden.

Schießspiele zum Abziehen.

Aufgabenstellung.

Steigerung der Konzentrationsfähigkeit.

Konzentrationsspiele wie Memory, Klatschspiele, usw.

Aufgabenstellung,

selber mitmachen.

Förderung des Gleichgewichtssinns.

Balancieren.

Schlittschuhlaufen.

Akrobatik für Anfänger.

Menschliches Pendel.

Inline-Skating.

Aufgabenstellung – auf Sicherheit achten.

Koordination der Schussabgabe.

Äußerer Anschlag.

Zielen.

Abziehen.

Nachzielen.

Mehrfach geringe Schusszahl.

Immer wieder an die Elemente erinnern.

„Atmung“ noch nicht beachten.

Wettkampfsimulation.

Schießspiele.

Kombinierte Wettkämpfe mit Inhalten aus der allgemeinen Kondition, Sportschießen und Denkaufgaben.

Vielseitigkeit in den Vordergrund stellen.

Wettkampfregeln (SpO) außer acht lassen – erlaubt ist, was gefällt.

Stabilisierung des Durchhaltevermögens.

Anerkennung.

Belohnung.

Gruppengespräche.

Kleine Preise für engagierte Trainingsteilnahme.

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02.05.2024 17:00

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